Informationen für die Öffentlichkeit

Spreewerk Lübben Delaborierung GmbH

Information der Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung
Stand: 13. März 2025

Information der Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen im Betriebsbereich

Spreewerk Lübben Delaborierung GmbH
Börnichen 99, 15907 Lübben

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf die Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV) möchten wir Sie mit dieser Information über unseren Betriebsbereich, die darin durchgeführten Tätigkeiten und die zum Schutz der Allgemeinheit getroffenen Sicherheitsmaßnahmen sowie über das richtige Verhalten beim Eintritt eines Störfalls informieren.

Die Herausgabe dieser Informationsschrift bedeutet nicht, dass sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Gefahrenfalles erhöht hat. Sie ist lediglich Teil der Sicherheitsvorsorge des Unternehmens und gemäß der Störfallverordnung allen Personen bekanntzugeben, die durch einen Störfall betroffen sein könnten.

Für weitergehende Informationen steht Ihnen unser Vertreter der Geschäftsführung während der Betriebszeiten gern zur Verfügung:

Geschäftsführung der Spreewerk Lübben Delaborierung GmbH
Telefon: 03546 / 28-200
E-Mail: info@sld-gmbh.de

1. Angaben zum Unternehmen und zu den Betriebsanlagen

Die Spreewerk Lübben Delaborierung GmbH betreibt am Standort Börnichen 99 in 15907 Lübben einen Betriebsbereich der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung.

Bereits vor der Inbetriebnahme wurde für den Betriebsbereich eine Sicherheitsanalyse erstellt und zwischenzeitlich aktualisiert. Wesentlicher Bestandteil ist ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen (§ 8 StörfallV) sowie ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (§ 10 StörfallV).

Die Anlagen enthalten umfangreiche Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen. Regelmäßige Überprüfungen und Notfallübungen unterstützen den sicheren Betrieb.

Sollte sich dennoch ein Störfall ereignen, werden in Abstimmung mit den Notfall- und Rettungsdiensten geeignete Maßnahmen eingeleitet, um Auswirkungen zu begrenzen.

2. Angaben zu Stoffen, Gefahren und möglichen Auswirkungen

2.1 Stoffe und Tätigkeiten

Am Standort werden vor allem pyrotechnische Gegenstände wie Gasgeneratoren aus Airbags, Feuerwerksartikel sowie andere Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff gelagert, bearbeitet und ggf. in einer thermischen Behandlungsanlage behandelt.

Diese Stoffe fallen unter folgende Gefahrenkategorien gemäß Anhang I der Störfallverordnung:

P1a – Explosive Stoffe der Unterklassen 1.1 bis 1.3
P1b – Explosive Stoffe der Unterklasse 1.4

2.2 Betriebsstörungen

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen können Störungen nicht ausgeschlossen werden.
Außerhalb hörbare Geräusche müssen nicht zwangsläufig auf eine Störung hinweisen – sie können auch beim normalen Betrieb auftreten.

Durch Sicherheitsabstände und Schutzeinrichtungen bleiben Auswirkungen auf die Umgebung begrenzt.

2.3 Störfall

Ein Störfall liegt vor, wenn eine ernste Gefahr für Gesundheit oder Umwelt besteht.

Mögliche Ursachen:
• Leckage eines Chemikalienlagertanks
• Brand oder Explosion von Explosivstoffen
• Brand von Lithiumbatterien außerhalb der Behandlungsanlage

Boden und Grundwasser sind durch bauliche Einrichtungen geschützt.

Ein interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan liegt vor und ist mit der Katastrophenschutzbehörde abgestimmt.

3. Wie wird gewarnt und informiert?

Im Notfall greift der externe Notfallplan des Landratsamts Lübben.
Im Falle einer Alarmierung:

• Radio einschalten und regionalen Sender hören
• Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr beachten
• Ruhe bewahren und Anweisungen befolgen

4. Verhalten im Störfall

Bei einem Störfall informiert die Werkleitung unverzüglich die Behörden und warnt alle Personen im Umkreis.

Verhaltensregeln:
• Verlassen Sie das Betriebsgelände oder den Gefahrenbereich umgehend.
• Halten Sie Abstand, bis Entwarnung gegeben wird.
• Bleiben Sie nicht im Freien oder hinter Fenstern, die dem Unfallort zugewandt sind.
• Folgen Sie Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr.
• Telefonieren Sie nur in dringenden Fällen.

5. Stoffe und Gegenstände, die einen Störfall verursachen können

Stoff / GegenstandMögliche SzenarienWahrnehmbare AnzeichenMögliche Auswirkungen
SprengstoffExplosion oder BrandExplosionsgeräusch, RauchVerletzungen durch Druckwellen
Treibladungspulver, FesttreibstoffExplosion oder BrandRauch, GeräuschVerletzungen, hohe Temperaturen
PyrotechnikExplosion oder BrandLichtblitz, Rauch, GeräuschVerletzungen durch Splitter
Gegenstände mit ExplosivstoffExplosion oder BrandExplosionsgeräusch, RauchDruckwellen, Hitze

6. Behördliche Inspektionen

Die zuständigen Behörden führen regelmäßig Inspektionen im Betriebsbereich durch.

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